Schulentwicklung

Infrastruktur für schulische KI-Nutzung

Datenflüsse, Zugänge, Verträge, Betrieb und Ausstieg prüfen, bevor eine Schule ein KI-System technisch ausrollt.

Stand
2026-08-25
Lesedauer
2 min
Zielgruppe
Schulleitung, Steuergruppe, IT

Was verbindlich ist

Diese Seite gibt keine technische oder rechtliche Freigabe. Verbindliche Anforderungen ergeben sich aus anwendbarem Recht, kantonalen und kommunalen Vorgaben, Beschaffungsregeln, Verträgen sowie beschlossenen Sicherheits- und Datenschutzvorgaben. Vor einem Rollout ist deshalb zu klären, welche Stelle Architektur, Vertrag, Informationssicherheit, Datenschutz und Betrieb genehmigt.

Der EDÖB bietet Orientierung für seinen Zuständigkeitsbereich, aber keine individuelle Rechtsberatung. Öffentliche kantonale und kommunale Schulen unterstehen grundsätzlich primär dem kantonalen oder kommunalen Datenschutzrecht und der entsprechenden Aufsicht. Für private Anbieter oder Bundesorgane können je nach Rolle das DSG und die Aufsicht beziehungsweise Orientierung des EDÖB relevant sein. Für öffentliche Zürcher Volksschulen sind insbesondere IDG, IDV und die jeweils zuständige kantonale oder kommunale Datenschutzaufsicht zu prüfen. Welche Regelung für ein konkretes System, Hosting-Modell oder einen Vertrag greift, muss die zuständige Stelle anhand der Rollen und Datenflüsse klären.

Educa beschreibt sieben Entwicklungslinien mit Entwicklungsansätzen für eine kohärente Datennutzung; der Bericht ist kein erlassenes Gesetz und keine technische Zertifizierung.

Was empfohlen wird

Ein Systemprofil macht Infrastrukturentscheidungen vergleichbar. Es erfasst mindestens:

BereichPrüffragen
Identität und ZugangWer erhält Konten, welche Rollen und welche administrativen Rechte?
DatenflussWelche Eingaben, Ausgaben, Metadaten und Protokolle fliessen an welche Empfänger?
Speicherung und NutzungWo, wie lange und zu welchen eigenen oder fremden Zwecken werden Daten bearbeitet?
IntegrationWelche Lernplattformen, Verzeichnisse, Schnittstellen und Erweiterungen erhalten Zugriff?
BetriebWer überwacht Änderungen, Vorfälle, Verfügbarkeit, Kosten und Support?
AusstiegWie lassen sich Daten exportieren oder löschen, Konten schliessen und Abhängigkeiten reduzieren?

Empfohlen wird eine begrenzte Testumgebung mit nicht personenbezogenen oder synthetischen Daten, bevor reale schulische Datenflüsse geöffnet werden. Änderungen an Modell, Vertrag, Speicherort, Unterauftragnehmenden oder Standardkonfiguration lösen eine erneute Prüfung aus. Das ist eine vorsichtige redaktionelle Umsetzung der Autoritätsquellen, keine universelle Architekturvorgabe.

Was lokal entschieden werden muss

Schule, Schulträger und IT legen gemeinsam fest:

  • welche Identitäts- und Berechtigungsmodelle zur vorhandenen Umgebung passen;
  • welche Datenkategorien in welchen Systemen bearbeitet werden dürfen;
  • ob zentrale Beschaffung, lokale Administration oder ein Verzicht angemessen ist;
  • welche Mindestanforderungen für Barrierefreiheit, Gerätezugang, Support und Alternativen gelten;
  • welche Protokolle für Sicherheit und Betrieb nötig und verhältnismässig sind;
  • wer bei Vorfällen entscheidet und wie ein System geordnet deaktiviert wird.

Die Orientierung zu Datenschutz und Recht ergänzt dieses Betriebsraster. Sie ersetzt ebenso wenig die konkrete Prüfung durch zuständige Stellen.

Grenzen

Der Autoritätsstatus der Quellen ist kein Nachweis für die Wirksamkeit einer Intervention. Eine sichere, verfügbare oder datensparsame Infrastruktur belegt nicht, dass der darauf aufbauende Unterricht, die Fortbildung oder ein administrativer Prozess wirksam ist.

Produktangaben und Verträge können sich ändern; ein einmal ausgefülltes Systemprofil läuft deshalb ab. Diese Seite vergleicht weder Anbieter noch Betriebsmodelle und zieht keine Rechtsfolgerung für Cloud, On-Premises oder Open Source. Kosten, Personal, Integration, Zugänglichkeit und lokale Risiken müssen anhand der realen Umgebung geprüft werden.

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